Compliance
Herausgeber.
TRIOPT-GROUP
info@triopt-group.de
Dazu gehören:
TRIOPT GMBH.
Geschäftsführer
Jörg Dahms
Handelsregister.
Amtsgericht Kleve HRB 10467
Umsatzsteuer-Ident.-Nr.
DE 273112746
TRIPRO GMBH.
Geschäftsführer
Jörg Dahms
Handelsregister.
Amtsgericht Kleve HRB 13657
Umsatzsteuer-Ident.-Nr.
DE 303356232
TRIJOBS GMBH.
Geschäftsführer
Jörg Dahms
Handelsregister.
Amtsgericht Kleve HRB 13483
Umsatzsteuer-Ident.-Nr.
DE 201494857
TRIOPT-BAU GMBH.
Geschäftsführer
Jörg Dahms
Handelsregister.
Amtsgericht Kleve HRB 15215
Umsatzsteuer-Ident.-Nr.
DE 317565822
Adresse aller Gesellschaften.
Alexander-Bell-Straße 19, 47445 Moers
Sitz aller Gesellschaften.
Thomas-Morus-Weg 1, 47574 Goch
Die TRIOPT-GROUP hat den Ruf eines verlässlichen und fairen Partners. Diese Werte schaffen Vertrauen. Daher ist es selbstverständlich unser Ziel, diese Position zu halten und stetig auszubauen. Unsere Compliance-Richtlinie enthält die grundlegenden Regeln für unser Verhalten innerhalb der TRIOPT-GROUP sowie gegenüber unseren Geschäftspartnern. Sie ergänzt und präzisiert unsere Unternehmensgrundsätze unternehmerisch und teamorientiert.
Die Geschäftsführung erwartet von jedem Mitarbeiter, dass die Regeln der Compliance-Richtlinie uneingeschränkt eingehalten werden.
1. Grundsätzliches:
Compliance bedeutet Einhaltung der Gesetze, Vorschriften und Anweisungen.
Diese Richtlinie gilt ausnahmslos für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Organmitglieder der TRIOPT-GROUP.
Wir handeln in unseren Verantwortungsbereichen nach geltenden
EU-Richtlinien,
Gesetzen,
Vorschriften und internen Anweisungen.
Zudem beachten wir in einzelnen Regelungsbereichen die bestehenden Richtlinien in der ISO-Zertifizierung (Quality Management Systems Requirements / ISO 9001:2015), Arbeitsanweisungen, Merkblätter etc., die die Regeln unserer Compliance-Richtlinie präzisieren.
Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind ohne Ausnahme untersagt. Dies gilt insbesondere für den Umgang mit Mitarbeitern – auch im Rahmen einer etwaigen Einstellung und/ oder Entlassung, und Geschäftspartnern.
Im Interesse der Gesundheit und Sicherheit von Belegschaft und Besuchern hat jeder Beschäftigte an seinem Arbeitsplatz die geltenden Gesetze, Vorschriften und Standards zur Arbeitssicherheit einzuhalten.
Jeder Beschäftigte ist für den Umweltschutz in seinem Arbeitsbereich mitverantwortlich und wird angehalten, die Gesetze, Vorschriften und Standards zum Umweltschutz einzuhalten.
Mitarbeiter, die sich direkt oder indirekt an einem Wettbewerbsunternehmen beteiligen möchten (mittelbar oder unmittelbar) oder bereits beteiligt sind, müssen dies der Geschäftsführung melden. Es ist dann zu überprüfen, ob ein Interessenkonflikt besteht.
2. Verbot von Bestechung und Bekämpfung von Geldwäsche.
Korruption schädigt den Wettbewerb, verhindert fairen Wettbewerb und entspricht damit nicht unseren Werten. Durch Korruption werden die TRIOPT-GROUP und deren Beschäftigte einem unnötigen Haftungsrisiko ausgesetzt.
Einladungen und Geschenke gehören zum Miteinander und in einem angemessenen Rahmen auch zu einem höflichen Umgang. Die Beschäftigten dürfen Geschäftspartnern Einladungen aussprechen, Geschenke machen und von diesen Einladungen und Geschenke annehmen, soweit diese sich im angemessenen Rahmen bewegen. Dieses Vorgehen ist transparent durchzuführen und in dem üblichen Rahmen vorab mit dem jeweiligen Vorgesetzten und/ oder der Geschäftsführung abzustimmen.
Es soll bereits dem Anschein von Korruption entgegen gewirkt werden. Einladungen und Geschenke sind daher abzulehnen, wenn sie ersichtlich oder vermutlich mit einer konkreten Erwartung einer irgendwie gearteten Gegenleistung verbunden sind, parallel ist jedenfalls die Geschäftsführung zu informieren.
Einladungen und Geschenke sind ferner dann jedenfalls abzulehnen, wenn die Annahme gegen Gesetze oder interne Weisungen verstoßen würde. Mitarbeiter der TRIOPT-GROUP dürfen keine Zuwendungen verlangen; bei der Gewährung von Vorteilen gilt Entsprechendes.
Die Teilnahme an Fachveranstaltungen durch Mitarbeiter ist zulässig. Das Gleiche gilt für die Durchführung von Fachveranstaltungen. Einladungen zu und die Teilnahme an sozialen, gesellschaftlichen und Freizeit-Events im geschäftlichen Umfeld sind zulässig, wenn sie sich im angemessenen Rahmen bewegen. Sie dürfen keinesfalls auch nur den Eindruck erwecken, dem fairen Wettbewerb zu schaden oder Interessen zu vermischen.
Die TRIOPT-GROUP arbeitet ausschließlich mit seriösen Geschäftspartnern zusammen, die sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bewegen und keine illegalen Finanzmittel verwenden. Jeder Mitarbeiter hat die Gesetze gegen Geldwäsche zu befolgen und Verdachtsmomente, die auf Geldwäsche hindeuten, unverzüglich der Geschäftsführung zu melden.
Die aktuell geltenden Zollbestimmungen sind sowohl beim Export als auch beim Import von Waren einzuhalten.
3. Erwartungen, Verhalten und Schutz.
Wir erwarten von allen Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten
die Einhaltung aller geltenden Gesetze
das Unterlassen von Korruption
die Beachtung der Menschenrechte
die Einhaltung der Gesetze gegen Kinderarbeit
den Schutz der Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiter
die Einhaltung der nationalen Gesetze und internationalen Standards zur Arbeitssicherheit, zum Umweltschutz und Datenschutz und
dass diese Punkte auch in der eigenen Lieferkette umgesetzt und eingehalten werden.
4. Konsequenzen bei Verstößen.
Wir verfolgen und ahnden Verstöße gegen unsere Compliance-Regeln. Auf diese Weise möchte sich die TRIOPT-GROUP vor folgenden Konsequenzen schützen:
Schadenersatzansprüche Dritter
kostenintensive Gerichtsprozesse
Geldbuße und Gewinnabschöpfung
Imageverlust
Wir haben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu verpflichtet, die Geschäftsführung bei Bekanntwerden von Compliance-Verstößen unmittelbar zu unterrichten.
Wenn Sie Fragen zu unserer Compliance-Richtlinie haben, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsführung:
Jörg Dahms
Telefon: 02841 88941101
E-Mail: joerg.dahms@triopt-group.de